Meine Hochzeit. Mein Tag. 2019

Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SGevents  
  1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SGevents, vertreten durch Silvija Grbavac (Inhaberin). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Vertragspartner sind beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und SGevents geschlossen werden.
  1. Angebot –Vertragsabschluss, Leistungsumfang
Angebote von SGevents an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von SGevents erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Nach Angebotsannahme durch den Kunden ist SGevents berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. SGevents ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. SGevents ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner Vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Abänderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. 3.Preise Alle unsere Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens 4 Monate nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese wird SGevents dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist SGevents an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine nicht gebunden.
  1. Leistungserbringung
Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch SGevents schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt wurde und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat und die vereinbarte Anzahlung von 40% geleistet wurde. SGevents wird von Ihrer Lieferungs- und Leistungspflicht befreit, wenn die Lieferung und /oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, SGevents trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von SGevents oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Der Kunde ersetzt SGevents alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Aufwendungen, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem SGevents von der Lieferungs- und /oder Leistungspflicht frei wird. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist SGevents berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen auf den Kunden über. Gerät SGevents mit Lieferungen und/oder Leistungen in Verzug, so ist eine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  1. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von SGevents sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Honorare für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlung von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind sofort nach Vorlage der Vereinbarten Vorschläge an SGevents zu zahlen (unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat). Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. Bei der Buchung eines Service-/Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde- in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 40% der vereinbarten Servicepauschale, sie ist unmittelbar nach der Auftragserteilung fällig. Die restlichen 60% müssen 7 Tage vor dem Event auf dem Geschäftskonto von SGevents gebucht sein. SGevents wird nach der Auftragserteilung dem Kunden eine Rechnung, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten aufweist, zusenden. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen werden den Kunden gesonderte Rechnungen erstellen. Diese sind jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SGevents über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 7,5% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsandrohung, ist SG Hochzeitsplanung & EVENTS zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, SGevents Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Werden SGevents nach dem Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt, so ist SGevents berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Des Weiteren ist SGevents berechtigt, vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ein Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch SGevents anerkannt sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  1. Rücktritt/Kündigung
Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.: –           Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung. –           Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Für den Fall vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt; soweit SGevents für den Kunden aus dessen Zahlungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Vorrausetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurück gezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist SGevents verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch SGevents verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde SGevents die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie im Zusammenhang mit dem Vertrag folgende Anwendungen zu ersetzten. Darüber hinaus ist SGevents berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. SGevents ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.
  1. Gewährleistung
Bei Anlieferung von Waren hat der Kunde diese unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich SGevents /Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch SG Hochzeitsplanung & EVENTS erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen von SGevents sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Sind von SGevents gelieferte Waren mangelhaft, ist SGevents zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung ist SGevents verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Anwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurden. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, oder ist Agentur zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die SGevents zu vertreten hat, nicht in der Lage, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Für darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden gilt Absatz 9 entsprechend. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden. Die angegebenen Mietpreise bei Textilien verstehen sich inkl. Reinigung und Bügeln. Werden Hussen oder andere Mietartikel beschädigt (z.B. Brandloch, farbiger Kerzenwachs, wird dem Mieter/Kunden Schadenersatz in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für den Verlust der Ware. Der Kunde alleine trägt die Haftung für die Miet-Ware. Der Schadenersatz ist zusätzlich zum Mietpreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Das Eigentum der beschädigten Ware geht nach Begleichung der Schadenersatzrechnung zum Kunden über. Bei Brandflecken, Flecken die nicht entfernt werden können oder fehlender Ware werden pro Stuhlhusse 25 €, Tischdecke 30 €, Schleife 10 €, Festzelt-Tisch-Husse 30 € Sitzbankhuse 25 €, Stehtischhusse 30 € netto berechnet. Das Reinigen von Kerzenwachs ist mit hohem Aufwand verbunden. Der Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Nach der Veranstaltung sind die Knoten aus Bändern zu entfernen. Werden die Bänder verknotet zurück gebracht so werden pro Band 0,50 € netto in Rechnung gestellt. Rückgabe-Verzug: Die Verleih-Preise beziehen sich auf eine Dauer von 4 Tagen. Bei jedem weiteren Tag werden 25 % des Grundpreises berechnet. Andere Mietartikel wie z.B. Mietgläser oder Kerzenständer müssen gereinigt zurückgebracht werden. Sollte eine Nachreinigung notwendig sein, wird dieser Aufwand nachberechnet.
  1. Haftung
SGevents haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund- Nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet SGevents für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen SGevents bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von SGevents verursacht werden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. In den oben genannten Fällen haftet SGevents nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. SGevents haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampmaßnahmen, von denen die Dienste von SGevents oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber von SGevents nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.
  1. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Sämtliche erbrachte Leistungen und angelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, Eigentum von SGevents. Nutzungsrechte jeder Art an den von SGevents erstellten Konzeptionen, Texten Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei SGevents. SGevents ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. SGevents ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zu Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.
  1. Schriftform/ Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
  1. Rechtswahl & Gerichtsstand
SGevents wird von der Inhaberin Silvija Grbavac betrieben. Firmensitz ist: Vogesenstr. 18, 77815 Bühl / Baden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und SG Hochzeitsplanung & EVENTS unterliegt, ungeachtet der Staatsbürgerschaft des Auftraggebers, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bühl/Baden. Dies gilt auch für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

AGB SGevents – Event & Wedding Guide

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbung: Für Anzeigenaufträge, Beilagen-Aufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbemittel sowie für Folgeaufträge hierzu gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen in der jeweils aktuellen Version. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten bzw. die aktuellen Preisangaben von SGevents / Event & Wedding Guide als wesentlicher Vertragsbestandteil. Diese können unter www.meine-hochzeit-mein-tag.de Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt SGevents nicht an, es sei denn, sie hat diesen Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SGevents in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Datenschutz SGevents fordert grundsätzlich Dritte nicht auf, mit ihr in Kontakt zu treten und uns persönliche Daten gleichwelcher Art zu übermitteln. Wenn Sie dies dennoch tun, so erklären Sie mit Ihrer Kontaktaufnahme, dass sämtliche persönlichen Daten rein freiwillig übermittelt werden. Sie stimmen zu, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Kontaktes mit Ihnen und für auf Sie persönlich zugeschnittene Werbung und Marktforschung SGevents erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt sowie falls erforderlich an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (es reicht eine Mail an info@meine-hochzeit-mein-tag.de). Dies führt zu einer Löschung der uns übersendeten persönlichen Daten. Google Analytics Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. 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BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  Veranstaltung:           Meine Hochzeit. Mein Tag. Baden-Baden 2019 Messe für Hochzeit und Events Baden-Baden   
  1. Veranstaltung
Meine Hochzeit. Mein Tag. Baden-Baden 2019  
  1. Veranstalter
SGevents, Vogesenstraße 18, 77815 Bühl/Baden, Tel: 0 72 23 – 915 92 35, Mobil: 0 174 – 170 89 18, E-Mail: info@messe-baden-baden.de , www.meine-hochzeit-mein-tag.de
  1. Veranstaltungsort:
Kongresshaus, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
  1. Termin:
  2. + 06. Oktober 2019
  1. Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungs-Bedingungen und die Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und ge­werblichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten
  1. Anmeldung / Zulassung
Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem Anmeldeformular und ist rechtsverbindlich unterschrieben an den Veranstalter SGevents zu schicken. Der Aussteller erstellt eine Kopie für seine Unterlagen. Über den Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller, spätestens mit der Zusendung der Rechnung, eine Anmelde­-Bestätigung die gleichzeitig die Zulassung ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt, noch zugesagt werden. Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Vorausset­zungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. Nach erfolgter Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag außerhalb der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Regelungen durch den Aussteller nicht möglich. Sagt der Aussteller nach diesem Zeitpunkt seine Teilnahme ab, oder erklärt er den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, hat er die volle Standfläche und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Veranstalter angefallenen Nebenkosten zzgl. der Rücktrittsgebühr in Höhe von 25% für Standmiete, Stornogebühren bei Servicepaket-Buchungen von M2 Messebau & Strombuchung/ Elektro e.K., zu tragen.
  1. Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden alle in- und ausländischen Hersteller sowie dieje­nigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen auf der Anmeldung genau bezeichnet werden und in den Angebotsbereichen lt. Nomen­klatur entsprechen. Andere als die angemeldeten und zugelassenen.  
  1. Aufbau- und Abbau
Aufbau: Freitag, 04. Oktober 2019, 9 – 18 Uhr Beanstandungen der Lage, Art und Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus gemeldet werden. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standaufbau bis spätestens eine Stunde vor Eröff­nung fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 16 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veran­stalter über den Stand, sofern kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt, anderweitig verfügen. Die Standfläche ist, je nach Vereinbarung, eine freistehende Fläche oder muss mit einer Rück­front ausgestattet sein. Die Standfläche soll im Sinne eines repräsentativen Gesamtbildes dekoriert, und ausgestaltet sein. Bei Nichteinhaltung wird die Standfläche anderweitig vergeben. Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die dem Veranstalter entstande­nen Kosten hat der Mieter zu tragen. Alle für den Aufbau, insbeson­dere der Dekoration verwendeten Materialien, müssen schwer entflammbar sein.  
  1. Bodenbeschaffenheit
UG + EG: Naturstein weißer Marmor 1. und 2. OG: Holzparkett (kanadischer Ahorn)  
  1. Beteiligungspreise
Standflächenpreise für: Standfläche: 98 €/m2 Vorplatz/Außenfläche: 148 €/m2 Die Gesamtfläche des Vorplatzes ist beschränkt. Hierbei handelt es sich um eine exklusive Außenfläche die durch die zentrale Lage des Kongresshauses auch von vielen Passanten und Touristen der Stadt Baden-Baden, unabhängig von der Messe, wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist es der zentrale und einzige Ein- und Ausgangsbereich wo alle Messebesucher passieren müssen. Diese Preise sind reine Netto-Flächen-Preise ohne Pflichtbeiträge, Teppich, Strom… Pflichtbeiträge Medienbeitrag: 198 € – Messewerbung -Print, Banner, Plakate, Anzeigen, Radio … Web-Auftritt:     98 € – Logo + Verlinkung auf der Messewebseite www.meine-hochzeit-mein-tag.de für 12 Monate
  1. Standbau-Service / Standzuteilung
Serviceleistungen bestellen Sie bitte über das beigelegte Bestell­formular. Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunk­ten, die durch das Ausstellungsthema gegeben sind. Das Eingangs­datum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standzuteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekannt­gabe der Etage und der Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen, insbesondere über Form und Größe des Standes, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen. Wird der Stand später als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bestellt, sind Beanstandungen von Lage, Form und Größe nicht mehr möglich. Wichtig: Jeder, außerhalb der gebuchten Standfläche, zusätzlich genutzte m² wird vom Kongresshaus in Rechnung gestellt! Diese Kosten müssen nach der Veranstaltung von dem jeweiligen Aussteller getragen werden.
  1. Modenschau / Aktionsflächennutzung
Für Kleidung und Gegenstände, die bei der Modenschau und Aktionen gezeigt werden, wird keine Haftung von Seiten des Veran­stalters übernommen. Jeder Aussteller stellt der Modeschauagentur die Anzahl der benö­tigten Anziehhilfen und Kleiderständer rechtzeitig zur Verfügung. Die Gegenstände bzw. Kleidungsstücke sind im Vorfeld mit der Agentur im Detail zu besprechen, kurzfristige Änderungen bzw. Einbindungen von Fremdfirmen sind nicht gestattet. Die Details der Modenschau werden den teilnehmenden Ausstellern von der Agentur und dem Veranstalter mitgeteilt. Die Kollektionsanprobe und die Generalprobe ist für alle beteiligten Firmen bindend (siehe Ablaufplan der Agentur und des Veranstalters). Bei nicht Erscheinen kann die Firma von der Modenschau/Aktions-Show ausgeschlossen werden. Bei abweichenden Zeiten werden pro Std. € 100 in Rechnung gestellt. Sind bei einem Durchgang die Anziehhilfen nicht rechtzeitig hinter der Bühne, kann die Firma von dem Durchgang ausgeschlossen werden.  
  1. Fotografie
Die Messeleitung ist berechtigt durch autorisiertes Personal, Zeich­nungen, Filmaufnahmen und Fotografien von Messeständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen. Diese dürfen für Werbezwecke genutzt werden. Der Aussteller verzichtet auf alle Ein­wendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Andere Per­sonen benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schrift­liche Genehmigung der Messeleitung. 14.Untervermietung, Mitaussteller – Überlassung des Messestandes an Dritte Die Aufnahme eines Mitausstellers, Untervermieters muss schriftlich beantragt werden und hängt von der gebuchten Standgröße und Branche ab. Grundsätzlich meiden wir Untervermietungen eher und verweisen auf die Möglichkeit, der Buchung, einer kleinen Standfläche. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes an Dritte sind, sofern der Veranstalter nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter verlangt, mindestens 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Gesamtschuldner sind der Haupt­mieter und der Untermieter.
  1. Standfläche
Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt mindestens 6 m2. Kleinere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Auf-­planung ergeben. Vorhandene Säulen, die in der Standfläche liegen, sind Bestandteil des Ausstellungsstandes. Die Endabrechnung der Standmiete erfolgt auf Grund der Vermessung durch die Messeleitung. Wichtig: Jeder zusätzlich belegter m² wird vom Kongresshaus in Rechnung gestellt! Diese Kosten müssen nach der Veranstaltung von dem jeweiligen Aussteller getragen werden.
  1. Gestaltung & Ausstattung
Am Stand ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise, Namen und Anschrift des Ausstel­lers anzubringen. Die Richtlinien der Messeleitung sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Stand Bau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der Messeleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind der Messelei­tung bekannt zu geben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. Die Standbauhöhe beträgt maximal 2,50m. Die Messeleitung kann verlangen das Messestände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellerbedingungen entspre­chen, auf Kosten des Ausstellers, geändert oder entfernt werden. Muss aus dem gleichen Grund ein Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.
  1. Teppich / Fußboden
Das Auslegen eines Teppichbodens ist Pflicht! Dient zum einen für eine bessere, optische Sichtbarkeit der einzelnen Aussteller und gleichzeitig auch zur Standflächenbegrenzung. Der Teppich muss die Maße der gebuchten Standfläche haben. Für das Verlegen von Teppichböden in den Standbereichen dürfen nur rückstandsfrei entfernbare Klebebänder (z.B. tesafix Verlegeband Nr. 51960 der Fa. Beiersdorf) verwendet werden. Die Entfernung von Klebebandrückständen erfolgt zu Lasten des Aus­stellers. Das Zuschneiden von Teppichböden ohne Unterlage auf dem Fußboden ist untersagt. Für Beschädigungen haftet der Aussteller. Das Bekleben und Benageln der Wand- Boden und Deckenflächen ist untersagt. Bei Beschädigungen haftet der Aussteller.
  1. Trennwände
Es werden keine Messewände von der Messeleitung gestellt. Messe­stände und Trennwände sowie Zubehör können über das Bestell­formular gebucht werden, sind jedoch nicht unbedingt gewünscht. Wir legen Wert auf eine offene und authentische Präsentation.   19. Änderungen – höhere Gewalt Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Messe vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Mes­se infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlos­sen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen und die Messe zeitlich zu verlegen. Aussteller die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schaden­ersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen.
  1. Betrieb des Standes
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Messeende vorgenom­men werden.
  1. Ausstellerausweise
Die Ausstellerausweise werden im Infobereich der Messeleitung ausgegeben. Für Stände in den Hallen bis 10 m2 werden 2 Aussteller- ausweise ausgehändigt. Für je weitere 10 m2 – 1 Ausweis kostenlos. Maximale Ausstellerausweis-Anzahl 10 Stück. Im Bedarfsfall werden weitere Ausweise kostenpflichtig ausgegeben.
  1. Technische Einrichtungen
Anträge für z.B. Strom, Internet zusätzliche Werbemaßnahmen usw. können nur berücksichtigt werden, wenn die Bestellung über die jeweiligen Bestellformulare, bei SGevents, termingerecht eingehen. Für ausrei­chende allgemeine Beleuchtung ist gesorgt. Der Aussteller kann aber zusätzliche elektrische Leitungen auf seine Rechnung anbringen las­sen. Für die Berechnung dieser Leistungen wird die dem Messestand nächstliegende Anschlussstelle zugrunde gelegt. Mit der Installation der Versorgungsleitungen dürfen nur die von der Messeleitung zuge­lassenen Vertragsfirmen betraut werden. Der Strom-, Wasser- und Gas­-Verbrauch innerhalb der Standfläche geht zu Lasten des Ausstellers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus ent­stehen, dass bei Leistungsschwankungen, Stromausfall, höhere Gewalt technische Störungen auftreten oder auf Anordnung der Feuerwehr, Polizei oder Stadtwerke die Stromzufuhr unterbrochen wird.
  1. Ausstellerverzeichnis
Der Messeveranstalter gibt, in Form eines Messe-Guides, ein Ausstellerverzeichnis an die Besucher raus. Der Pflichteintrag beinhaltet den Grundeintrag: Firmen­name, Branche und Logo. Ab dem ersten Veranstaltungstag werden alle Aussteller auf der Messe-Webseite www.meine-hochzeit-mein-tag.de aufgelistet und für 12 Monate, verlinkt. Voraussetzung hierfür ist das rechtzeitige Einreichen der notwendigen Informationen und des Logos.  
  1. Zahlungsbedingungen
Die Miete der Standflächen – Standmiete – und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jewei­ligen gesetzlichen Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Für die Standfläche zzgl. der Pflichtbeiträge (Medienbeitrag und Web­site-Auftritt) erhält der Aussteller eine Rechnung vom Veranstalter. 50% der Rechnungssumme sind bei Buchung / nach Rechnungseingang fällig. Der Rest 50% je nach Buchungsmonat – siehe Angaben auf der Rechnung. Bei Kosten für z.B. Strom oder Standbaupakete ist die Rechnungsstel­lung abhängig vom Bestelltermin, diese werden von den jeweiligen Anbietern abgerechnet. Kommt der Empfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Aussteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Messe­leitung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berech­nen. Im Falle eines andauernden Verzugs trotz Mahnung behält sich die Messeleitung vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außer ordentlich zu kündigen. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbe­ginn wird, aufgrund des logistischen und technischen Mehraufwandes ein Service-Zuschlag in Höhe von 25% erhoben.
  1. Werbung
Aktive Werbung außerhalb des angemieteten Standes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Messeleitung entsprechende Sofortmaßnahmen vor. Sie kann ferner bestehende Verträge für nachfolgende Veranstaltungen stornieren, weil wesentliche Vorausset­zungen für die Vertragserfüllung nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- oder Lichtbilddarbie­tungen und AV Medien jeder Art, auch zu Werbezwecken durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig an­zumelden.
  1. Unfallverhütung
Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Ap­paraten, Geräten … Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestell­ter Maschinen, Apparate, Anlagen u. ä. entsteht, haftet der Aussteller. Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge dürfen weder durch Ausstellungsstände noch durch Ausstellungs­stücke zugebaut oder zugestellt werden.
  1. Reinigung
Die Reinigung des Veranstaltungsgeländes und der Halle wird vom Kongresshaus durchgeführt. Der Aussteller ist zur Reinigung des von ihm gemieteten Standes verpflichtet. Verpackungsmaterial und der Gleichen dürfen in der Halle nicht gelagert oder entsorgt werden. Sollte dies dennoch der Fall sein werden die Kosten der Entsorgung dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt! Die im Miet­vertrag festgelegte Ausstellungsfläche wird dem Aussteller besenrein übergeben und muss am Ende der Veranstaltung wieder in einem be­senreinen Zustand an den Messeveranstalter zurückgegeben werden.
  1. Versicherung & Bewachung
Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden. Es wird dem Aussteller nahegelegt, sein Ausstellungsgut und seine Haftplicht auf eigene Kosten zu versichern. Der Abschluss einer Aus­stellungsversicherung wird empfohlen. Sofern der Aussteller eine besondere, kostenpflichtige Standbe­wachung wünscht, wird diese ausschließlich durch beauftragte Un­ternehmen der Messeleitung zu den jeweils gültigen Bedingungen durchgeführt.
  1. Tiere
Tiere sind auf der Veranstaltung nicht gestattet. Ausnahme sind Führ-Hunde für Menschen mit Behinderung, Blindenhunde, Diensthunde.  
  1. Gewerbeordnung / gewerbliche Schutzrechte
Der Aussteller hat alle gewerblichen Schutzrechte zu beachten und gegebenenfalls notwendige Genehmigungen einzuholen sowie anfallende Gebühren z.B. GEMA, Postfach 101753, 70015 Stuttgart, Tel.: 0 711-22 5 26, Fax: 0 711-2 25 28 00, rechtzeitig zu bezahlen.  
  1. Datenschutz
Die von Ihnen angegebenen Informationen werden erfasst und in der Datenbank des Messerveranstalters SGevents – Meine Hochzeit. Mein Tag. Baden-Baden gespeichert. Der Messeveranstalter SGevents verwendet Ihre Daten einschließlich Ihrer Betriebsan­gaben zur Durchführung der Veranstaltung. Der Messeveranstalter SGevents gibt Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages, zwischen Ihnen und der Messe für Hochzeit und Events Baden-Baden, erforderlich ist. Ihre E-Mail-Adresse und die Betriebsangaben werden genutzt, um Sie über folgende Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Messe für Hochzeit und Events Baden-Baden, postalisch oder per E-Mail zu informieren. Sie sind jeder Zeit berechtigt, der werblichen Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.  
  1. Hausrecht
Die Messeleitung/Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungs-Hallen das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Messe­leitung, ihrer Angestellten und Ordner ist Folge zu leisten.
  1. Anerkennung der Ausstellungsbedingungen und Haus­ordnung
Mit der Anmeldung zur Beteiligung an der Veranstaltung erkennt der Aussteller für sich und seine Beauftragten diese „Besondere Teilnah­mebedingungen für Aussteller“, die allgemeinen Teilnehmerricht­linien für Messen und Ausstellungen der IDFA-Mitglieder und die Hausordnung als verbindlich an. Bei Zuwiderhandlung ist der Ver­anstalter zur Beseitigung der Störung auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt.  
  1. Verwirkungsklausel
Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter SGevents, die nicht spätestens zwei Wochen nach Messeschluss schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.  
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden.
  1. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen „Besonderen Teilnahmebedin­gungen für Aussteller“ und des gesamten Vertrages nicht. Für den Fall das eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen­de als vereinbart.
  1. Teilnahmebedingungen und Hausordnung
des Kongresshaus Baden-Baden – Messe-Location ist Folge zu leisten https://www.kongresshaus.de/wp-content/uploads/2016/09/hausordnung-de.pdf https://www.kongresshaus.de/wp-content/uploads/2016/09/Richtlinien_f%C3%BCr_Messen.pdf https://www.kongresshaus.de/wp-content/uploads/2016/09/Richtlinien-f%C3%BCr-Vorplatz-1.pdf SGevents / Kongresshaus Baden-Baden

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